Gesetzliche Bestimmungen
Diese Gesetze regeln die allgemeine Weiterbildung in Südtirol:
- das Landesgesetz 41 von 1983 „Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens“
- das Landesgesetz 18 von 1988 „Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit“ und
- das Landesgesetz 5 von 1987 „Förderung der Sprachkenntnisse“
Die Gesetze wurden im Laufe der Jahre immer wieder ergänzt und den Zeiten angepasst. So ist z.B. für das Landesgesetz 41/1983 durch das LG Nr. 12 am 7. August 2017 die letzte große Anpassung erfolgt.
Förderkriterien
- Förderkriterien der Weiterbildung (Beschluss der Landesregierung vom 25. September 2018, Nr. 961; Stand: 24.03.2025)
Wer kann um Förderung ansuchen?
- Weiterbildungseinrichtungen (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 6, Absätze 2 und 5)
- Bildungsausschüsse (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 7)
- Bildungseinrichtungen, d.h. Vereine, Verbände und sonstige Institutionen ohne Gewinnabsicht (L.G. Nr. 41/1983, Artikel 6, Absatz 4)
- Einzelpersonen, beschränkt auf Maßnahmen im Sinne des L.G. Nr. 18/1988 (Spesenrückerstattung für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten zum Bereich der Zweitsprache)
Wofür kann angesucht werden?
- Um Finanzierung der Personalkosten (vorbehalten den zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen nach EFQM oder ISO)
- Um Finanzierung der ordentlichen Tätigkeit und der damit zusammenhängenden Führungskosten
- Um Finanzierung von Projekten
- Um Finanzierung von Sondermaßnahmen
- Um Förderungen für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiten der Weiterbildungseinrichtungen
- Um Finanzierung von Investitionen
- Um Finanzierung der Bildungsausschüsse
- Um Beiträge oder Prämien an Einzelpersonen zur Ausarbeitung von didaktischem Material, für Studien und Dissertationen in Absprache mit dem Amt
Weitere Richtlinien und Bestimmungen
- Höchstsätze für Referierende, Moderation, Kursleitung (laut Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2025, Nr. 1144)
- Höchstsätze für Referierende, Moderation, Kursleitung (laut Beschluss der Landesregierung vom 26. Januar 2021, Nr. 39; Stand: 24.01.2025)
- Kilometervergütung und Verpflegungskosten (Stand: 30.09.2025)