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Beiträge an Einzelpersonen

Das Amt für Weiterbildung und Sprachen vergibt keine finanziellen Förderungen und Beiträge an Einzelpersonen, sondern unterstützt finanziell Weiterbildungseinrichtungen und -Projekte, damit diese möglichst kostengünstige angeboten werden können.

Beiträge an Einzelpersonen für berufliche Weiterbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Beiträge für Beschäftigte und Arbeitssuchende für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von max. 500 Stunden im In- und Ausland an Einzelpersonen, unabhängig vom Einkommen (öffentlich Angestellte und Selbständige ausgeschlossen): 

Schulen und Vollzeitlehrgänge

Beiträge für Schulen und Vollzeitlehrgänge mit einer Dauer von mind. 5 Monaten sowie für Ausbildungsaufenthalte außerhalb der Provinz (unter 6 Monaten)

Grundausbildungen im Gesundheitsbereich

Über den Europäischen Sozialfonds finanzierte Maßnahmen

Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds sind kostenlos.

Beiträge für Sprachkurse

Für allgemeine Informationen und Beiträge für Sprachaufenthalte ist das Amt für Hochschulförderung zuständig, Andreas-Hofer-Str. 18, 39100 Bozen, Tel. +39 0471 41 29 44 / +39 0471 41 29 27, E-Mail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it.

Öffentlich Bedienstete erhalten für den Besuch eines Zweitsprachkurses Italienisch/Deutsch bzw. eines Ladinischkurses für Nichtladiner:innen einen Gutschein im Wert von € 50,00.

Weitere Infos dazu finden Sie auf dem Sprachenportal des Landes bzw. erteilen die Ämter:

Beiträge für Veröffentlichungen

Das Amt für Weiterbildung und Sprachen vergibt Beiträge zur Spesendeckung (bis zu höchstens 80 %) für Erarbeitung von Lehrmaterialien, Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen, die für den Bereich der Zweisprachigkeit interessant sein könnten.
Mehr Infos unter Tel. +39 0471 41 33 91.