Landesjugendbeirat für die deutsche Sprachgruppe
Landesjugendbeiräte sind beratende Organe der Landesregierung.
In Südtirol gibt es drei Landesjugendbeiräte:
- der Landesjugendbeirat für die deutsche Sprachgruppe,
- der Landesjugendbeirat für die italienische Sprachgruppe.
- der Landesjugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe.
Sie werden gemäß Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13 von der Landesregierung ernannt und bleiben 3 Jahre im Amt.
Zusammensetzung
Jeder Jugendbeirat besteht aus Jugendlichen, die von Jugendeinrichtungen (Jugendorganisationen, -zentren, -treffs usw.) und von Gemeinden vorgeschlagen werden, sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem Landesschulrat. In regelmäßigen Sitzungen beraten sie über verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Jugend und der Jugendarbeit. Sie geben dazu entsprechende Stellungnahmen ab. Jeder Jugendbeirat kann Arbeitsgruppen bilden und Fachleute beiziehen. Das Sekretariat für den deutschen Landesjugendbeirat ist im Amt für Jugendarbeit angesiedelt.
Einmal im Jahr treffen sich alle drei Landesjugendbeiräte, um sich über die jeweilige Jugendarbeit auszutauschen und um gemeinsame Anliegen zu besprechen.
Gemeinsame Sitzung der drei Landesjugendbeiräte am 10.04.2024
Kontakte
Gianluca Battistel
Landesjugendbeirat für die deutsche Sprachgruppe
Carla Pedevilla
Landesjugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe
Sara Hussein
Landesjugendbeirat für die italienische Sprachgruppe