Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte
Muss ich kennzeichnen, wenn ich auf einem Flyer ein KI-generiertes Bild verwende? Und was ist mit Texten? Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick
Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU die offizielle Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI-Act)
Was bedeutet das?
- Betroffene Inhalte: KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte im beruflichen oder geschäftlichen Kontext müssen klar als solche erkennbar sein.
- Interaktionen: Auch Chatbots oder Sprachassistenten von Unternehmen und Behörden müssen direkt zu Beginn darauf hinweisen, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren.
- Deepfakes: Täuschend echte oder manipulierte Medien (Deepfakes) erfordern immer eine sofort sichtbare Kennzeichnung.
Ausnahmen von der Pflicht
- Private Nutzung: Reine Privatpersonen in privaten Chats oder auf privaten Profilen sind von der Regel ausgenommen.
- Redaktionelle Kontrolle: KI-generierte Texte, die von Menschen inhaltlich geprüft und verantwortet werden (z. B. im Rahmen einer echten redaktionellen Kontrolle), müssen nicht zwingend als KI markiert werden.
- Geringfügige Bearbeitung: Reine Rechtschreibkorrekturen oder einfache Übersetzungen durch KI fallen ebenfalls nicht darunter.
Wie muss gekennzeichnet werden?
- Der Hinweis muss unmittelbar sichtbar und direkt beim Inhalt erfolgen (z. B. als Bildunterschrift, Textbaustein am Ende des Artikels oder Hinweis in der Videobeschreibung).
- Ein pauschaler Hinweis im Website-Impressum reicht nicht aus.
Stefan Kontschieder von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung hat uns kürzlich einen kurzen und guten Überblick über die aktuelle rechtliche Situation mit konkreten Anwendungsbeispielen gegeben - Interessant auch für Weiterbildungseinrichtungen und Bildungsausschüsse.
Seine Präsentation “KI-Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach dem EU AI Act“ steht unter einer 1.0) Creative Commons Zero Lizenz (CC0 und kann frei bearbeitet und weitergegeben werden.
ac