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Infos zum Gebrauch des Logos

17.09.2026, 07:19

Wie Sie das Logo des Landes richtig verwenden, um die Unterstützung oder Förderung durch das Amt für Weiterbildung und Sprachen sichtbar zu machen.

Corporate und Logo der Autonomen Provinz Bozen (Foto: LPA)
Corporate und Logo der Autonomen Provinz Bozen (Foto: LPA)

Um die Unterstützung oder Förderung durch ein Landesamt oder eine Landesabteilung sichtbar zu machen, müssen die Förderempfänger ausschließlich das offizielle Logo des Landes Südtirol verwenden.

Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit in der Landesagentur für Presse und Kommunikation stellt nun auf einer eigenen Webseite nützliche Hinweise, praktische Tipps und das Logo in verschiedenen Formaten zum Download bereit: https://news.provinz.bz.it/de/corporatedesign.

Hinweise zur Verwendung des Logos

  • Die Förderung durch die Provinz ist an dem Landeslogo zu erkennen, das an geeigneter Stelle auf dem Produkt, dem Material oder der Veröffentlichung angebracht ist.
  • Der Bezeichnung der fördernden Abteilung oder des fördernden Amtes wird nicht im Logo geführt. 
  • Weisen Sie auf die Förderung durch das Amt für Weiterbildung in Textform hin, beispielsweise:
    • in einer Veröffentlichung:
      Angabe im Impressum mit Formulierungen wie: „Eine Initiative, gefördert vom Amt für Weiterbildung und Sprachen“
    • auf einer Website:
      Einfügung in die Fußzeile „Mit finanzieller Unterstützung durch das Amt für Weiterbildung und Sprachen“
    • auf Druckmaterialien oder Plakaten:
      als separater Text, nicht neben dem Logo.
  • Wenn möglich, ist das Provinz-Logo linksbündig auszurichten, auch in Kombination mit weiteren Logos oder Marken.
  • Bei jeder Anwendung sind die festgelegte Schutzzone sowie die zulässigen Mindestgrößen konsequent einzuhalten.
  • Es ist darauf zu achten, dass das Logo ausschließlich in den vorgesehenen und zulässigen Varianten verwendet wird.
  • Die rote, graue oder weiße Logo-Variante kann verwendet werden, sofern ein ausreichender Kontrast zum Hintergrund besteht und eine optimale Lesbarkeit gewährleistet ist. Die schwarze Variante ist ausschließlich in Kombination mit weiteren schwarzen Logos zulässig oder um einen ausreichenden Kontrast sicherzustellen.

ac